Informationen zum Versand
1. Ein kostenfreier Versand erfolgt nur bei Erreichen des zuvor individuell vereinbarten Mindestumsatzes. Bei Unterschreitung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Transportkosten zuzüglich Umsatzsteuer, mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale von 25,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
2. Die Lieferung erfolgt regelmäßig bis Bordsteinkante. Nach Vereinbarung ist auch eine Abholung ab Lager (unseres Hauses oder unseres Lieferanten) möglich.
3. Der Mindestumsatz für einen kostenfreien Versand (Nettowarenwert) beträgt 390 Euro pro Lieferung über alle Vertriebslinien (Schlumberger, Segnitz, Consigliovini).
4. Für logistische Zusatzleistungen (z. B. Abpackkosten, Regalservice) berechnen wir die anfallenden Kosten zuzüglich Umsatzsteuer gesondert.
5. Wünscht der Käufer eine andere Versandart, insbesondere Expressversand, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten zuzüglich Umsatzsteuer separat in Rechnung gestellt. Serviceleistungen (z. B. Express- oder Prio-Lieferungen) werden ebenfalls zzgl. Umsatzsteuer gesondert berechnet.
6. Bei Abholung der Ware ab Lager (unseres Hauses oder unseres Lieferanten) entfallen Versandkosten. Auch bei Erreichen des Mindestumsatzes für kostenfreien Versand besteht bei Abholung kein Anspruch auf eine Gutschrift ersparter Versandkosten.
7. Die Versendung der Ware erfolgt ab unserem Lager oder – bei Direktgeschäften – ab Lager unseres Lieferanten an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Ist keine Lieferanschrift angegeben, erfolgt die Lieferung an die Geschäftsadresse des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 Abs. 1 BGB). Bei Direkt- und Kommissionsgeschäften hat der Kunde die Abholung der Ware selbst zu organisieren.
8. Sofern keine andere Versandart vereinbart ist, erfolgt die Versendung per Spedition zu den Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen oder – bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten – zu den marktüblichen Bedingungen des ausländischen Spediteurs, den wir beauftragen.
9. Für die Transportversicherung berechnen wir anteilig 0,6 % des Netto-Warenwerts. Ein Anspruch auf Abschluss einer Transportversicherung besteht nicht; der Abschluss erfolgt nach unserem Ermessen.
10. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Ablieferung unverzüglich auf Fehlmengen und Transportschäden, insbesondere Bruch, zu untersuchen. Etwaige Fehlmengen und Schäden sind auf dem Frachtbrief nach Sorten zu vermerken, um Ansprüche gegen den Frachtführer geltend machen zu können. Eine Schadensanzeige, die nicht bereits auf dem Frachtbrief vermerkt ist, muss dem Spediteur spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung zugehen (§ 438 HGB, § 377 HGB analog).
11. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, hat der Käufer zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß zu erfüllen. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB.